Berufsbild Schulleiterin / Schulleiter

Berufsbild Schulleiterin / Schulleiter

Schulleiterinnen und Schulleiter brauchen bestimmte Arbeits- und Rahmenbedingungen. Schulleiterin / Schulleiter ist ein eigenständiger Beruf
Die Übertragung und Ausweitung von Selbstgestaltungsrechten von der senatorischen Behörde auf die Einzelschule stellt an die Schulleitungen neue Anforderungen. Veränderte Schulleitungspraxis und ein verändertes Rollenverständnis weisen auf ein eigenständiges Berufsbild hin. Die Entscheidungskompetenzen von Schulleiterin und Schulleiter müssen der höheren Gesamtverantwortung entsprechen. Eine starke Schulleiterin, ein starker Schulleiter ist Bedingung für eine erfolgreiche Schule.
Das Berufsbild Schulleiterin / Schulleiter gilt uneingeschränkt auch für die ständige Vertreterin und den ständigen Vertreter. Für jede Schule sind eine Schulleiterin/ein Schulleiter, die/der die Einzelschule als Dienstvorgesetzte/r leitet, und mindestens eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu bestellen. Frei werdende Stellen sind nahtlos zu besetzen.

I. Schulleiterinnen / Schulleiter entsprechen einemgewandelten Anforderungsprofil

Schule ist eine geleitete Schule. Der Leiter/die Leiterin einer Schule führt seine/ihre Aufgabe unter Beachtung der Rahmenbedingungen (rechtliche Vorgaben und politischer Willen des Gesetzgebers) eigenständig. Er gestaltet die schulischen Prozesse eigenverantwortlich und sorgt dafür, dass die Ergebnisse, die die Schule im Rahmen der Ziel/ Leistungsvereinbarungen zu erbringen hat, gegenüber der Zentralbehörde belegt und Abweichungen ggfs. begründet bzw. gerechtfertigt werden.
Unter seiner Verantwortung für die pädagogische Entwicklung entscheiden die Schulen selbst, wie der Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllt wird. Qualitätsstandards sind dabei einzuhalten und bilden die Grundlage der Evaluation.
Schulleiterinnen und Schulleiter entsprechen einem gewandelten Anforderungsprofil. Die eigenverantwortliche Schule verändert das Anforderung-. und Kompetenzprofil der Schulleiterin und des Schulleiters. Diese gestalten an ihren Schulen die Entwicklung von einer bürokratisch geleiteten Verwaltungseinheit zu einer lebendigen und lernenden Organisation.
Die zentralen Schulleitungsanforderungen liegen in den Handlungs- und Verantwortungsfeldern
– Führung und Management
– Schulentwicklung
– Organisationsentwicklung
– Personalentwicklung
– Qualitätsentwicklung
– Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.
Diese Verantwortungsbereiche setzen persönliche Kompetenz, soziale und kommunikative Kompetenz, Fachkompetenz und Führungskompetenz voraus.
Schulleiterinnen und Schulleiter brauchen Qualifizierung und Weiterbildung
Der Beruf der Schulleiterin / des Schulleiters erfordert eine qualifizierte Ausbildung vor Amtsantritt. Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist die Feststellung der Eignung durch die dienstliche Beurteilung der Führungseigenschaften der Bewerberin / des Bewerbers.
Die Grundausbildung findet schulformunabhängig und länderübergreifend in einer Akademie für pädagogische Führungskräfte statt. Praxisnähe und schulformbezogene Bausteine erweitern die Ausbildung. Das Auswahlverfahren erfolgt aufgrund der Qualifizierungsnachweise und ist für alle Beteiligten transparent.
Die Fortentwicklung von Schule verlangt eine ständige Weiterbildung der Schulleiterin und des Schulleiters.

II. Schulleiterinnen und Schulleiter tragen die Verantwortung für die Qualitätsentwicklung der Einzelschule

Schulleiterin und Schulleiter haben in der eigenverantwortlichen Schule die zentrale Aufgabe, den Prozess der Qualitätsverbesserung mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung zu gewährleisten und die schulische Entwicklung durch eine systematische Qualitätsentwicklung zu begleiten. Verbesserungen sind im Schulerfolg jeder Schülerin und jedes Schülers, in der größeren erzieherischen Wirksamkeit und der Professionalität des pädagogischen Handelns nachzuweisen.
Schulprofil, Schulprogramm und Qualitätshandbuch sowie die Überprüfung der erbrachten Leistungen sind Grundlage der Qualitätsentwicklung jeder einzelnen Schule.

III. Schule leiten, heißt Schule führen

Schulleiterin und Schulleiter entwickeln klare Ziele für die Zukunft der eigenen Schule und treffen verantwortliche Entscheidungen für ihre Umsetzung. Ihre Führung zielt – unter Beachtung der Beteiligungsrechte – auf das Zusammenwirken aller in der Schule Tätigen, um die bestmögliche Förderung jeder Schülerin / jedes Schülers in Bildung und Erziehung zu erreichen. Umfassende Befugnisse der Schulleiterin / des Schulleiters im Personalmanagement sind Voraussetzung für effektive Führung. Optimales Führungshandeln erfordert weitestgehende Unterstützung bzw. Entlastung in der schulischen Verwaltung durch qualifiziertes Schulpersonal.
Schulleiterinnen und Schulleiter fördern Kommunikation
Kommunikatives Handeln gehört zu den wesentlichen Fähigkeiten der Schulleiterin / des Schulleiters. Die Kommunikationsanlässe beziehen sich auf pädagogische Situationen, auf organisatorisch-betriebliche Tätigkeiten und auf Führungsaufgaben u.a. im Bereich der Personalbeurteilung und -entwicklung. In der einzelnen Schule ist Kommunikation unerlässlich für Transparenz, Information, Willensbildung und Konfliktlösung. Die eigenverantwortliche Schule erfordert besonders auf der kommunikativen Ebene ein zielgerichtetes Denken und Handeln.
Schulleiterinnen und Schulleiter handeln im Team
Zur Bewältigung vieler Aufgaben in der einzelnen Schule ist ein hohes Maß an Teamfähigkeit notwendig. Teams werden zur Vorbereitung von Entscheidungen, zur Erreichung besserer Ergebnisse und zur Weiterentwicklung der Schule eingesetzt.
Schulleiterinnen und Schulleiter arbeiten mit externen Partnern zusammen
Schulleiterinnen und Schulleiter steuern die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und Einrichtungen zur besseren Ausgestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Aufbau und Pflege der Verbindungen und Kooperationsbeziehungen zu außerschulischen Partnern tragen zur Öffnung und Gestaltung von Schule in ihrem Stadtteilumfeld bzw. in dem Umfeld ihres Berufsfeldes bei und helfen Schülerinnen und Schülern die Lebenswirklichkeit zu verstehen.
Schulen als Einzelsysteme unterscheiden sich zunehmend in Profil und Kultur. Diese Unterschiede werden durch eine zu leistende systematische Öffentlichkeitsarbeit heraus gestellt.
Schulleiterinnen und Schulleiter brauchen bestimmte
Arbeits- und Rahmenbedingungen
Der Beruf der Schulleiterin / des Schulleiters erfordert verbesserte Arbeits- und Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Führungs- und Leitungsauftrags:
– Die gesamte Arbeitszeit ist Leitungszeit.
– Professionelle Aus- und Weiterbildung sind zu gewährleisten.
– Schulleiterinnen und Schulleiter tragen die Haushaltsverantwortung und verfügen über das Betriebs-, Personal- und Finanzbudget.
– Kommunikationsmittel müssen auf dem aktuellen Stand der Technik sein und gehören zur Grundausstattung einer funktionsfähigen Verwaltung.
– Für die Aufgabenerledigung in den Bereichen Schulverwaltung, Gebäude und Technik, IT-Infrastruktur müssen qualifizierte Fachkräfte ( u.a. Verwaltungsleiter, Hausmeister, Sicherheitskräfte) in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Sie unterstehen der Schulleitung.
– Die Besoldung von Schulleiterinnen und Schulleitern muss sich deutlich von der Lehrerbesoldung abheben.
– Die Aufgaben von Schulaufsicht und die Verfasstheit von Schule sind anzupassen und zu verändern.